Werkvertrag · Nachweise und Haftung
Nachweise, Haftung und Arbeitsschutz im Werkvertrag
Hier finden Einkauf, Betriebsrat und Fachkraft für Arbeitssicherheit, was sie vor einem Werkvertrag prüfen: Unterlagen, Haftung, Versicherung und Arbeitsschutz. Zu jedem Nachweis steht, ob er vorliegt.
- Unterlagen
- Haftung
- Arbeitsschutz
Auf dieser Seite9 Abschnitte
Nachweise
Welche Nachweise bekomme ich vor dem Start?
Zu jeder Unterlage steht hier, ob sie vorliegt. Was vorliegt, schicken wir Ihnen auf Anfrage vor dem Auftrag. Der Handelsregisterauszug ist auch öffentlich abrufbar.
| Unterlage | Stand |
|---|---|
| Handelsregister Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 18030, Sitz in Herford, GmbH seit 2021. | liegt vor |
| Gewerbe und Berufsgenossenschaft Gewerbe für Werkverträge erweitert, Berufsgenossenschaft informiert. | liegt vor |
| Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt | liegt vor |
| Mindestlohn-Erklärung, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungsnachweise | liegt vor |
| Betriebshaftpflicht, gilt auch für Werkverträge Den Nachweis erhalten Sie auf Anfrage. | liegt vor |
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Versicherung
Deckt eine Betriebshaftpflicht Schäden an Ware, Container und Stapler?
Oft nur mit einem eigenen Einschluss. Das betrifft Bearbeitungsschäden, Be- und Entladeschäden und Schäden an geliehenen Geräten wie Ihrem Stapler. In vielen Verträgen zur Betriebshaftpflicht sind genau diese Schäden sonst ausgeschlossen.
Wir haben eine Betriebshaftpflicht, die auch für Werkverträge gilt. Den Nachweis erhalten Sie auf Anfrage. Fragen Sie jeden Anbieter nach diesen Schäden:
Weitere Spalten durch seitliches Scrollen.
| Schaden | Was gemeint ist | Versichert? |
|---|---|---|
| Bearbeitungsschaden | an der Ware, an der gearbeitet wird | nur mit Einschluss |
| Be- und Entladeschaden | an Ware, Container oder Lkw beim Be- und Entladen | nur mit Einschluss |
| Geliehene Geräte | an Ihrem Stapler oder Scanner, den unser Team nutzt | meist nur mit Einschluss |
| Nacharbeit | Behebung von Mängeln am Werk | nein, sie ist Pflicht aus dem Vertrag |
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schäden
Wer haftet, wenn bei der Arbeit Ware beschädigt wird?
Im Werkvertrag haftet der Auftragnehmer, wenn sein Team Ihre Ware schuldhaft beschädigt (§§ 280, 278 BGB). Zu unserer Versicherung steht mehr im Abschnitt Betriebshaftpflicht. Ist das Ergebnis selbst mangelhaft, greift die Gewährleistung des Werkvertrags: Sie können zuerst Nacherfüllung verlangen (§§ 634, 635 BGB). Mehr dazu unter Nacharbeit und Mängelrechte.
Wichtig ist, den Zustand der Ware vor Beginn festzuhalten. Bei Containern zählen wir die Ware gegen die Packliste. So lässt sich später klären, was vorher schon gefehlt hat oder beschädigt war. Melden Sie einen Schaden sofort dem Vorarbeiter und danach schriftlich, mit Menge und Beschreibung. Schäden aus der Anlieferung melden Sie Ihrem Frachtführer.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schwund
Wer haftet bei Schwund in der Werkzone?
Für Fehlmengen haftet, wer sie zu verantworten hat, für Fehler unseres Teams also MH Logistik. Ohne Zählung zu Beginn kann später aber niemand sagen, wo Ware fehlt. Deshalb gehört in den Vertrag:
- Bestand zu Beginn und am Ende zählen
- festlegen, wer die Werkzone betreten darf
- Differenzen sofort melden und gemeinsam prüfen
- Haftung für Fehlmengen und ihre Grenzen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Arbeitsschutz
Wer ist für Arbeitsschutz und Unterweisung zuständig?
Arbeitet eine Fremdfirma in Ihrem Betrieb, ist jeder Arbeitgeber für seine eigenen Leute zuständig, und beide stimmen sich ab (§ 8 ArbSchG). Für unser Team ist das MH Logistik, für die Gefahren Ihres Betriebs sind Sie es. Überschneiden sich Gefahren, bestimmen beide bei Bedarf eine Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt (DGUV Vorschrift 1 § 6).
Ihr Ansprechpartner dafür ist unser Vorarbeiter. Bei Gefahr darf jeder eingreifen und warnen, das ist keine Anleitung der Arbeit.
Weitere Spalten durch seitliches Scrollen.
| Aufgabe | MH Logistik | Ihr Betrieb |
|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung | für die Arbeit des Teams | Hinweise auf Gefahren vor Ort |
| Unterweisung | vor dem Start und jedes Jahr, schriftlich | Einweisung in Betriebsregeln, Wege und Notfälle |
| Schutzausrüstung | stellt Arbeits- und Schutzkleidung, für Kühlbereiche auch warme Kleidung | nennt besondere Anforderungen, etwa für Kühlbereiche |
| Stapler | schriftlicher Fahrauftrag (DGUV Vorschrift 68 § 7) | Einweisung in das Gerät, geprüfter Stapler |
| Ansprechpartner | Vorarbeiter | eine feste Person vor Ort |
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Stapler
Was braucht Ihr Team, um unsere Stapler zu fahren?
Jeder Fahrer braucht eine Ausbildung mit Fahrausweis, einen schriftlichen Fahrauftrag seines Arbeitgebers und eine Einweisung in Ihr Gerät (DGUV Vorschrift 68 § 7, DGUV Grundsatz 308-001). Im Werkvertrag ist MH Logistik der Arbeitgeber und erteilt den Fahrauftrag.
Der Stapler bleibt Ihr Gerät, der Vertrag regelt ihn als Beistellung. Sie sorgen dafür, dass er geprüft und betriebssicher ist. Vor dem ersten Fahren prüft unser Vorarbeiter, ob der Prüfnachweis vorliegt (§ 5 BetrSichV). Wer wann fährt, entscheidet unser Vorarbeiter.
Staplerfahrer in unserem Werkteam haben einen Staplerschein, unsere Vorarbeiter auch. Die Übergabe des Geräts halten wir in einem Protokoll fest. Eigene Stapler bringt unser Team nicht mit.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Betriebsrat
Was muss unser Betriebsrat erfahren, und was liefern Sie dafür?
Ihr Betriebsrat ist rechtzeitig und umfassend über den Einsatz von Fremdpersonal zu unterrichten (§ 80 Abs. 2 BetrVG). Dazu gehören Dauer, Ort und Aufgaben der Personen, die nicht bei Ihnen angestellt sind. Auf Verlangen sind ihm die Verträge vorzulegen. Auch in der Personalplanung ist der geplante Einsatz zu nennen (§ 92 BetrVG).
Zustimmen muss der Betriebsrat einem echten Werkvertrag in der Regel nicht. Eine Einstellung nach § 99 BetrVG liegt erst vor, wenn Ihr Betrieb die Leute selbst einteilt und anweist (BAG, 1 ABR 39/90).
Unsere Leistungsbeschreibung enthält genau diese Angaben: Ergebnis, Zeitraum, Ort und Aufgaben. Dazu bekommen Sie die Nachweise aus dem Register oben, soweit sie vorliegen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Bedenken
Unser Betriebsrat sieht Werkverträge kritisch. Was können wir vorlegen?
Legen Sie Leistungsbeschreibung, Vertrag und Nachweise vor. Daran sieht der Betriebsrat, was ihm wichtig ist: ein abgegrenztes Ergebnis, Anleitung nur durch unseren Vorarbeiter, Abrechnung je Einheit und Arbeitsschutz bei MH Logistik.
Hinter der Kritik steht oft die Sorge, dass Fremdfirmen feste Arbeitsplätze ersetzen. Ein Werkvertrag passt für abgegrenzte Aufträge, auch in Spitzenzeiten, nicht für die laufende Arbeit Ihrer Belegschaft. Auf Wunsch erklären wir dem Betriebsrat selbst den Ablauf. Zum Ausdrucken eignet sich der Vergleich von Werkvertrag und Zeitarbeit.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Fragen
Häufige Fragen zu Nachweisen und Haftung
Gelten die Logistik-AGB, und wie begrenzen sie die Haftung?
Nur, wenn sie im Vertrag vereinbart sind. Sind die Logistik-AGB von 2019 vereinbart, begrenzen sie die Haftung auf 20.000 € für jeden Schadenfall, bei Serienschäden auf 125.000 € und auf 600.000 € im Jahr. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden gilt die Grenze nicht.
Wer haftet bei einem Arbeitsunfall Ihrer Leute auf unserem Gelände?
Zuerst die gesetzliche Unfallversicherung: Unser Team ist über die Berufsgenossenschaft von MH Logistik versichert. Ob Ihr Betrieb darüber hinaus haftet, hängt vom Einzelfall ab. Arbeiten beide Seiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte, kann § 106 Abs. 3 SGB VII die Haftung der dort Tätigen untereinander beschränken.
Haften wir für den Mindestlohn Ihrer Leute, und zahlen Sie ihn?
In der Regel nicht, wenn Sie den Auftrag für Ihren eigenen Betrieb vergeben (BAG 16.10.2019, 5 AZR 241/18, zu § 14 AEntG, auf den § 13 MiLoG verweist). Anders kann es sein, wenn Sie mit dem Auftrag eine Leistung weitergeben, die Sie selbst Ihrem Kunden schulden. Unser Team bekommt mindestens den gesetzlichen Mindestlohn, eine schriftliche Erklärung dazu liegt vor. Die Arbeitszeit erfassen wir auf eigenen Stundenzetteln des Werkteams.
Setzen Sie Subunternehmer ein?
Nein. Im Werkvertrag arbeitet nur ein Team von MH Logistik unter eigenem Vorarbeiter, Subunternehmer setzen wir nie ein.
Was gilt bei einer Zollkontrolle?
Unser Team trägt bei der Arbeit immer einen Ausweis bei sich. Bei einer Kontrolle zeigen alle ihren Ausweis, unser Vorarbeiter gibt Auskunft zum Auftrag. Ausweise mitführen und die Sofortmeldung spätestens bei Arbeitsbeginn sind Pflicht in der Logistik, die mit Transport verbunden ist (§ 2a SchwarzArbG, § 28a Abs. 4 SGB IV). Ob reine Lagerarbeit darunter fällt, wird im Einzelfall beurteilt.
Arbeiten Sie auch mit Lebensmitteln, und was gilt für die Hygiene?
Mit verpackten Lebensmitteln ja, mit offenen Lebensmitteln arbeitet unser Team nicht. Ihre Hygieneregeln gelten auch für unser Team, warme Kleidung für Kühlbereiche besorgen wir.
Sind Sie zertifiziert?
Nein. Ein Zertifikat, etwa nach ISO 9001 oder ISO 45001, hat MH Logistik nicht. Pflicht ist das für Werkverträge nicht. Was Ihr Einkauf prüfen kann, steht im Register oben.
Wie stabil ist die MH Logistik GmbH?
Die GmbH besteht seit 2021 und ist beim Amtsgericht Bad Oeynhausen eingetragen (HRB 18030), mit 25.000 € Stammkapital. Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt liegen vor, wir schicken sie Ihnen auf Anfrage vor dem Auftrag. Sie zeigen, dass Beiträge und Steuern bezahlt sind. Von 2022 bis 2023 hat die GmbH einen Auftrag im Werkvertrag ausgeführt, seit 2023 bietet sie Zeitarbeit mit Erlaubnis an. Neu ist der getrennte Bereich für Werkverträge.
Welcher Tarif gilt für Ihr Werkteam?
Nicht der Tarifvertrag der Zeitarbeit: Das DGB/GVP-Tarifwerk gilt für Beschäftigte, die an Kundenbetriebe überlassen werden. Für das Werkteam gelten eigene Arbeitsverträge mit mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Beschreiben Sie, was fertig sein soll
Rufen Sie an oder fragen Sie ein Angebot an. Ihr Ansprechpartner ist Muslim Hatuev, Geschäftsführer, erreichbar Mo bis Sa 8 bis 17 Uhr.

